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Rechtsgutachten belegt: Senat muss sofort für weniger Kohleverbrennung bei der Wärme Hamburg GmbH sorgen

https://www.tschuess-kohle.de/wp-content/uploads/2018/06/H0A9936-1.jpg

© Daniel Müller, 2018

Hamburg, 22.11.2021

Klimaschutz darf nicht hinter betriebswirtschaftlichen Aspekten zurückstehen

Die EnergieNetz Hamburg eG hat heute in Kooperation mit dem BUND Hamburg und der Kampagne #TschüssKohle ein Rechtsgutachten vorgelegt. Demnach muss die Stadt Hamburg die Wärme- und Stromproduktion aus Kohle in den stadteigenen Kraftwerken Wedel und Tiefstack ab sofort bis auf das wirtschaftlich vertretbare Maß reduzieren. Das Gutachten haben Dr. Dirk Legler und Victor Görlich von der auf Energierecht spezialisierten Anwaltskanzlei Günther verfasst.

Kern des Gutachtens ist, dass der Senat das Maß des „wirtschaftlich Vertretbaren“ für die Dekarbonisierung nicht nur rein betriebswirtschaftlich herleiten dürfe, sondern dem Erreichen des 1,5 Grad-Klimaziels von Paris Priorität einräumen müsse. Der Senat müsse die Potentiale zur sofortigen Kohlereduktion technisch und wirtschaftlich prüfen und der Wärme Hamburg GmbH verbindliche Vorgaben zur Dekarbonisierung beider Kraftwerke machen. Zur demokratischen Kontrolle müsse der Senat über die Vorgabe an die Wärme Hamburg und deren Herleitung Transparenz herstellen.

Hintergrund des Gutachtens ist eine Einigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative Tschüss Kohle aus dem Jahr 2019, die in das Hamburger Klimaschutzgesetz aufgenommen wurde. Der Passus verpflichtet die Stadt nicht nur zum Kohleausstieg bis 2030, sondern auch „den Einsatz von unmittelbar aus Stein- oder Braunkohle produzierter Wärme bereits vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist (31.12.2030) möglichst weitgehend zu vermeiden“.

Derzeit liegt für das Kraftwerk Tiefstack noch gar kein Plan zur Reduktion des Einsatzes von Kohle im laufenden Betrieb vor. Für das Kraftwerk Wedel hat die Wärme Hamburg im Oktober 2020 angekündigt, ab 2021 100.000 Tonnen, also 20 Prozent weniger Kohle einzusetzen. Die öffentlich zugänglichen Zahlen zur Stromproduktion in den Kraftwerken weisen jedoch darauf hin, dass es bei der Wärme Hamburg GmbH in 2021 nicht einmal einen nennenswerten Trend zur Kohlereduktion gibt.

Wiebke Hansen, ehemalige Vertrauensperson der Volksinitiative Tschüss Kohle, heute Kampagne #Tschüss Kohle: „Der Senat muss jetzt schnell handeln, um das Hamburger Klimaschutzgesetz zu erfüllen: Er muss erstens dringend das Potential zur sofortigen Kohlereduktion in Tiefstack ermitteln und zweitens der Wärme Hamburg kurzfristig Vorgaben machen, die zu einer wirksamen Kohlevermeidung in Wedel führen. Praktisch könnte die Wärmeproduktion auf weniger klimaschädliche Anlagen verlagert und die Nur-Stromproduktion im Sommer eingestellt werden.“

Dr. Dirk Legler, Kanzlei Günther, Mitverfasser des Gutachtens: „Hamburg hat das Pariser 1,5-Grad-Ziel als Ziel in das Klimaschutzgesetz geschrieben und die Verantwortung Hamburgs für die Begrenzung der Erderwärmung zudem in die Verfassung aufgenommen. Der Senat hat eine ständige Prüfpflicht zur bestmöglichen Dekarbonisierung. Die Dekarbonisierung hat eindeutig Vorrang vor betriebswirtschaftlichen Erwägungen.“

Lucas Schäfer, Geschäftsführer des BUND Hamburg: „Wir stehen angesichts der Klimakrise und des Bundesverfassungsgerichtsurteils vor einer juristischen Neudefinition des Begriffs ‚wirtschaftliche Vertretbarkeit‘. Wenn eine Klimaschutzmaßnahme keinen Nachteil erwirkt außer einer wirtschaftlich verkraftbaren Gewinneinbuße, dann hat der Klimaschutz Vorrang. Für die Klimapolitik ist dies eine Zäsur und für den Hamburger Senat wirksamer Hebel, um Klimaschutzmaßnahmen schnell und effektiv umzusetzen. Jede Tonne CO2, die in Tiefstack oder Wedel nicht mehr ausgestoßen wird, bleibt der Atmosphäre für immer erspart.“

Matthias Ederhof, Vorstand der EnergieNetz Hamburg eG: „Die Kohlekraftwerke könnten jetzt schon sehr einfach weniger laufen, ohne erst Genehmigungen einzuholen. Wir fordern eine öffentliche Debatte im Parlament und in der Zivilgesellschaft darüber, wie viel uns die sofortige Kohlereduktion wert ist. Dafür müssen der Senat und die Wärme Hamburg laufend und vollständig Transparenz über Produktionsdaten und CO2-Vermeidungskosten herstellen“.

Das Rechtsgutachten wird am Donnerstag, 25.11.2021, um 19 Uhr in der Veranstaltungsreihe „Wärmedialog“ öffentlich vorgestellt und mit Vertretern der Umweltbehörde und der Regierungsfraktionen diskutiert.

Zum Rechtsgutachten: Link...

Ergänzende Folien zur Gutachten-Vorstellung am 22.11.2021: Link…

Pressefoto ‚Tschüss Kohle Aktionsfoto’, 18.6.2018, © Daniel Müller

Pressekontakte:

Wiebke Hansen, Kampagne #TschüssKohle, wiebke.hansen@tschuess-kohle.de, 0176 700 466 09,

Lucas Schäfer, BUND Hamburg, presse@bund-hamburg.de, 040 600 387 11

Matthias Ederhof, EnergieNetz Hamburg eG, m.ederhof@energienetz-hamburg.de, 0172 4165948


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