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EuGH-Urteil v. 28.11.24 bedroht Mieterstrom! Neue Bundesregierung muss schnell handeln!

Der EuGH hat am 28.11.2024 in einem Urteil zu größeren, mehrere Gebäude umfassenden Kundenanlagen-Verfahren die in der Definition im EnWG §3 Nr 24a und 24b benutzten Kriterien für die Einstufung von Kundenanlagen grundsätzlich als nicht kompatibel mit der Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie der EU von 2019 eingestuft und damit einen großen Handlungsdruck dem deutschen Gesetzgeber auferlegt.

Spätestens, wenn das BGH über diesen Fall im Herbst 2025 neu entschieden hat und das EuGH-Urteil dabei mit einbezieht, werden viele Kundenanlagen in Deutschland, die den Ausbau der dezentralen EE-Anlagen, Direktlieferungen von Endverbrauchern und Betrieben sowie von Eigenversorgungsanlagen von Betrieben die Rechtsgrundlage entziehen und den Neubau von solchen Projekten komplett ausbremsen. Daher besteht in Deutschland hier großer Zeitdruck, um auf der gesetzgeberischen Seite wieder Rechts- und Verfahrenssicherheit herzustellen.

Die EnergieNetz Hamburg eG, eine politisch aktive Bürgerenergiegenossenschaft aus Hamburg und seit 10 Jahren Anbieter und Betreiber von PV-Mieterstrom-Anlagen in der Metropolregion Hamburg, hat die RAe Günther beauftragt, hierzu Lösungsvorschläge auszuarbeiten, die für ein Gesetzgebungsverfahren als Anregung und Hilfestellung dienen können.


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