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Hamburgs Solarpflicht – Senat beschliesst Umsetzungsrichtlinie

Hamburg, den 22.12.2020. Die von der EnergieNetz Hamburg eG seit längerem geforderte und Anfang 2020 von der Hamburger Bürgerschaft beschlossene solare Dachnutzungspflicht im Neubau und im Bestand – bei Dachsanierungen – ist nun heute vom Senat der Freien und Hansestadt konkretisiert worden. Dazu hat er eine umfangreiche Rechtsverordnung in Kraft gesetzt, die es allen Neubau-Investoren und Bauherr/innen erlaubt, sich in den kommenden 2 Jahren auf die ab dem 1.1.2023 geltende solare Dachpflicht planerisch vorzubereiten. Dadurch, daß es für alle gleichermaßen verpflichtend ist und es nur ganz wenige, begründete Einzelfall-Ausnahmen gibt, geht die EnergieNetz Hamburg eG davon aus, dass bereits in 2-3 Jahren es selbstverständlich sein wird in Hamburg die Dächer von Neubauten für die saubere Energiegewinnung zu nutzen. Es wird genau so selbstverständlich sein wie ein Abwasser-, Trinkwasser- oder Internetanschlusss. Hamburg ist das erste Bundesland und die erste Großstadt in Deutschland, dass nicht nur eine so weitreichende, umfassende solare Dachnutzungspflicht beschlossen hat, sondern auch die erste, die eine sehr konkrete, faire und ausgewogene Umsetzungsverordnung dazu in Kraft gesetzt hat. Es ist daher davon auszugehen, daß recht bald weitere Kommunen und Bundesländer dem Beispiel Hamburgs folgen werden.

Zur Rechtsverordnung für die Umsetzung der solaren Dachpflicht (Abschnitte 1 und 2 bzw. die Seiten 1 bis 6)…

Zum Klimaschutzgesetz Hamburg (solare Dachpflicht: §16)


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