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Solarpflicht in Hamburg: Gesetzgeber muss Umsetzungshemmnisse beseitigen!

Pressemitteilung der Solaroffensive Hamburg vom 18.2.2020

 „Solare Dachnutzungspflicht als Teil des neuen Hamburger Klimaplans:
Notwendige Vorrausetzungen schaffen!“

Hamburg, den 18.2.2020. Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. in Berlin, und Matthias Ederhof, Sprecher der Solaroffensive Hamburg, haben heute im Rahmen einer Pressekonferenz den zukünftigen Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und alle norddeutschen Landesregierungen aufgefordert, sich bei der Bundesregierung und im Bundesrat dafür einzusetzen, daß die gravierenden Umsetzungshemmnisse bei der flächendeckenden Nutzung der Solarenergie schnellstmöglich beseitigt werden.

Die Hamburger Bürgerschaft hat auf Vorschlag des Hamburger Senats im gerade beschlossenen neuen Hamburger Klimaschutzgesetz eine solare Dachnutzungspflicht für alle Neubauten und für alle Dachsanierungen im Gebäudebestand verankert. Damit dies auch in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden kann, sind zuvor noch wesentliche Umsetzungshemmnisse zu beseitigen seitens des Gesetzgebers.

Damit das dann auch zu einem großen Anteil von den Wohnungsunternehmen selbst – und nicht nur von externen Dienstleistern – umgesetzt werden kann, müssen aus Sicht der Solaroffensive Hamburg und des GdW entscheidende Hemmnisse vom Gesetzgeber schnellstmöglich beseitigt werden:

  • Abschaffung der drohenden Gefahr des Verlustes der erweiterten Gewerbesteuerkürzung und
  • Abschaffung des 52 GW-Deckels im Erneuerbare Energien-Gesetz für die Vergütungssätze neuer PV-Anlagen.

Gewerbesteuer: Reine Vermietungsunternehmen wie die Wohnungsgenossenschaften, die kommunalen Wohnungsunternehmen wie die SAGA und die meisten privaten Wohnungsunternehmen sind von der Gewerbesteuer befreit, solange sie außerhalb der Vermietungsgeschäfte keine anderen gewerblichen Tätigkeiten durchführen in ihrem Geschäftsbetrieb. Der Betrieb von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf den Dächern führt bislang zu einer Gewerbesteuerpflicht, die eine Mieterhöhung zur Folge haben würde. Im ersten Referentenentwurf des Mieterstromgesetzes vom April 2017 war bereits eine Neuregelung vorgesehen, die es Vermietungsunternehmen ermöglicht hätte, selbst auch Mieterstromprojekte zu betreiben. Nach dem Hamburger Beschluss zur Einführung der Solarpflicht ist es nun dringend notwendig, diese ursprünglich vorgesehene Gesetzesänderung nachzuholen.

52 GW-Solardeckel: Im April 2020 läuft die EEG-Förderung für neue PV-Anlagen aus, wenn die Bundesregierung nicht sehr schnell die Ausbaugrenze von 52 GW aufhebt. Diese Ausbaugrenze wird im April 2020 erreicht werden. Wenn dieser 52GW-Solardeckel nicht aufgehoben wird, werden viele PV-Projekte unwirtschaftlich, da die wegfallende garantierte Einspeisevergütung für den in den Solaranlagen erzeugten Solarstrom eine wesentlicher Beitrag zur Investitionssicherheit und damit zur Wirtschaftlichkeit vieler Projekte im Rahmen der zukünftigen Solarpflicht bedeuten.

Die Nutzung von Solarenergie ist ein wesentlicher Pfeiler der Strategie der Wohnungswirtschaft zur Erreichung der Klimaschutzziele. Zur Erreichung dieser Ziele muss das Wohnen samt Warmwasserzubereitung und Kühlung innerhalb der nächsten 30 Jahre komplett CO2-neutral sein. Gerade bei den Bestandsgebäuden ist eine Absenkung auf Null durch Dämmung und auch verbraucherunterstützender Smart Home Technologie erstens nicht annähernd erreichbar und zweitens vor allem gar nicht finanzierbar: Es würde zu drastischen Mehrkosten des Wohnens von mindestens 2,50 bis 3,50 € je Quadratmeter führen. Der Mieter hätte aber lediglich Einsparungen von etwa 0,70 bis 0,90 €. Das ist für breite Kreise der Bevölkerung nicht mehr tragbar. Und dann sind auch für die Themen altersgerechtes Wohnen und die Digitalisierung des Wohnens gleichfalls noch weitere, gewaltige Investitionen erforderlich. 

Daher wird es immer mehr darum gehen eine Mix aus maßvoller und bezahlbarer Energieeffizienz und dezentraler, CO2 armer und freier Energieerzeugung zu finden. Hierbei spielt die PV (Photovoltaik, solare Stromerzeugung auf Gebäudedächern) eine zentrale Rolle: sie wird im Wohnumfeld die Hauptlast für die Erzeugung der benötigten Energie tragen müssen. Dank der dramatisch gesunkenen Kosten je produzierter Kilowattstunde und weiter zu erwartenden Effizienzgewinne, ist dies für die Bewohner auch eine attraktive, bezahlbare Quelle im neuen Energiemix.

Allerdings hinken die rechtlichen Möglichkeiten den technischen Möglichkeiten um Jahre hinterher: Der Rechtsrahmen und das ihm zugrundeliegende Gedankengerüst stammen noch aus einer Zeit weit vor der Energiewende und den verbindlichen Klimazielen.

Matthias Ederhof: „Die Umsetzungshemmnisse für die neue Solarpflicht in Hamburg sind gravierend und werden dazu führen, daß nur ein Bruchteil der möglichen Anlagen gebaut werden. Das kann nicht das Ziel des neuen Hamburger Klimaschutzgesetzes sein. Der neue Senat muss nun gemeinsam mit allen norddeutschen Landesregierungen seinen gesamten Einfluss in der Bundesregierung und im Bundesrat geltend machen, um schnellstens das Gewerbesteuerthema und den 52 GW – Solardeckel zu entschärfen!“

Axel Gedaschko: „Welche PV-Anlage darf in einer Siedlung bis wohin die Kunden mit Strom beliefern? Was ist wenn dafür eine öffentliche Straße gequert werden muss? Warum muss ein Vermieter auf seine Miete auch noch Gewerbesteuer draufschlagen wenn er seinem Mieter eigentlich nur preiswerten Solarstrom liefern will? Wir brauchen hier eine drastische Vereinfachung des Rechtsrahmens! Die Grundidee darf nicht länger sein, Zugangshemmnisse für neue Anbieter aufzubauen, sondern Begeisterung für die Energieerzeugung und den bezahlbaren Klimaschutz vor Ort aufkommen zu lassen.“

Über die Solaroffensive Hamburg

Die Solaroffensive Hamburg ist ein breites Bündnis aus Akteuren, die eine Beschleunigung der Energiewende durch die Nutzung der Dächer für die Ökostromerzeugung in der Freien und Hansestadt Hamburg fördern. Dazu bietet das Bündnis qualifizierte Beratungs- und Umsetzungsangebote allen interessierten Wohnungsunternehmen, Gewerbebau-Nutzern und Wohnungsbesitzern an. Das breit angelegte Bündnis besteht aus den vier in Hamburg aktiven Ökostromversorgern Greenpeace Energy, Hamburg Energie, LichtBlick und Naturstrom, der Energiegenossenschaft EnergieNetz Hamburg eG und weiteren Energiegenossenschaften sowie vielen weiteren relevanten Akteuren aus den Bereichen Handel, Handwerk, Ingenieurbüros und den Verbänden aus den Bereichen Mieter- und Verbraucherschutz und der Wohnungswirtschaft wie dem GdW, VNW und dem Hamburger Grundeigentümerverband. www.solaroffensive-hamburg.de

Über den GdW

Als größter Branchendachverband setzen wir uns gegenüber Politik, Wirtschaft und Medien für die Interessen unserer Regionalverbände und deren Mitglieder – rund 3.000 Wohnungs- und Immobilienunternehmen in ganz Deutschland – ein. Wir leisten fachlich fundierte Politikberatung und liefern schnell und kompetent Daten, Fakten und Bewertungen zu aktuellen politischen Vorgängen und Zukunftsthemen rund um die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Europa.
www.gdw.de

Kontakt:  Rückfragen bei Matthias Ederhof, Sprecher, Solaroffensive Hamburg
                 0172 4165948, m.ederhof@solaroffensive-hamburg.de


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